Den Blechschaden am fremden Auto, das wegen Ihres Fahrfehlers beschädigt wurde, übernimmt die Autohaftpflicht-Versicherung Ihres Kollegen, weil er der Halter ist. Sie würde auch zahlen, wenn fremde Personen geschädigt worden wären.

Allerdings muss der Halter - hier Ihr Kollege - in solchen Fällen einen Bonusverlust in Kauf nehmen. Dadurch steigt seine Prämie im nächsten Jahr. Diese Mehrkosten sind in den meisten Fällen durch die Grunddeckung der Privathaftpflicht gedeckt, die Sie als Ausleiher hoffentlich haben.

Bei einigen Privathaftpflicht-Versicherungen ist auch ein allfälliger Selbstbehalt in der Autohaftpflicht-Versicherung des Halters bezahlt.

Bleibt noch der Blechschaden am Auto Ihres Kollegen, also am ausgeliehenen Auto. Diesen übernimmt die Grunddeckung Ihrer Privathaftpflicht nicht (ausser bei der Mobiliar). Er ist in der Regel nur bezahlt, wenn man den Zusatzbaustein für die «gelegentliche Benützung fremder Fahrzeuge» eingeschlossen hat.

Dabei gilt eine Einschränkung: Falls Ihr Kollege eine Vollkasko-Versicherung hat, zahlt diese die Beule am eigenen Auto. Dann muss der erwähnte Zusatzbaustein in Ihrer Privathaftpflicht-Versicherung nur noch den Selbstbehalt und den Bonusverlust übernehmen.

Achtung: Der Zusatzbaustein für die «gelegentliche Benützung fremder Fahrzeuge» springt nur ein, wenn man selten ein fremdes Auto benutzt.
Erfolgt die Ausleihe hingegen regelmässig, weigern sich die Versicherungen zu zahlen.

(oh)