Da Sie weder über einen ­Vertrag noch über eine Schuldanerkennung verfügen, können Sie den Betrag nur in einem normalen zivilrechtlichen Verfahren geltend machen. Das heisst: Die Klage ist bei der Schlich­tungs­be­hör­de am Wohnsitz des Schuld­ners einzureichen. Nebst der Verpflichtung zur Bezahlung der Forderung plus Zins sollten Sie gleichzeitig verlangen, dass mit dem Urteil der Rechtsvorschlag des Schuldners beseitigt wird. Dann müssen Sie nach Abschluss des Verfahrens mit dem Urteil in der Hand nicht nochmals einen Zahlungsbefehl senden, sondern können sofort beim Betreibungsamt das Fortsetzungsbegehren stellen.