Offenbar bestreitet Ihre ­Bekannte nicht, dass das Velo Ihnen gehörte. Wenn sie behauptet, Sie hätten ihr das Velo geschenkt, müsste sie das beweisen können – etwa mit einem schrift­lichen Schenkungsvertrag oder mit Zeugen. Gelingt ihr das nicht, muss sie das Velo zurückgeben.