Die AHV-Rente für Einzelpersonen hängt von der Anzahl Beitragsjahre ab sowie vom durchschnittlichen Jahreseinkommen, das während des Erwerbslebens erzielt wurde:

Wer ab Alter 20 bis zum ordentlichen AHV-Rentenalter jedes Jahr zumindest den Mindestbeitrag an die AHV gezahlt hat, hat ­keine Beitragslücken. In einem solchen Fall kommt die soge­nannte Skala 44 zur Anwendung.

Entscheidend ist aber auch das massgebende durchschnittliche Einkommen. Wer 44 Jahre lang im Durchschnitt weniger als 14 100 Franken pro Jahr verdiente, erhält gemäss Skala 44 die Minimalrente von aktuell 1175 Franken pro Monat. Wer hingegen im Durchschnitt pro Jahr 84 600 Franken oder mehr verdient hat, bekommt die Maximal-Einzelrente von aktuell 2350 Franken.

Ihnen fehlen fünf Beitragsjahre – also kommt für Sie die Skala 39 zu Anwendung. Dann bewegt sich die Rente  – gemäss ak­tuellem Stand – zwischen 1042 und 2083 Franken, je nach dem massgebenden Einkommen.

Während des Erwerbs­lebens bzw. während der Beitragszeit sind Nach­zahlungen innerhalb von fünf Jahren möglich. Dieser Zug ist für Sie aber bereits ab­gefahren, weil Sie schon 45 sind.