Nein. Die Finanzierung der Berufsmittelschule durch Ihre Eltern müssen Sie sich nicht anrechnen lassen, weil eine solche Ausbildung üblich ist. Anders wäre es nur dann, wenn die geleistete finanzielle ­Unterstützung das normale Mass überschreiten würde. Doch auch in solchen ­Fällen können die Eltern festlegen, dass ihre ­Kinder im Erbfall die Finanzhilfe nicht ­ausgleichen müssen. Am besten hält man eine solche Abmachung ausdrücklich schriftlich fest.