Windpocken – auch spitze oder wilde Blattern genannt – gelten als harmlose Kinderkrankheit. Diese beginnt mit ­etwas Fieber und Müdigkeit, gefolgt von einem ­juckenden Hautausschlag. Schwere Komplikationen wie Lungen- oder Hirnhautentzündungen sind laut dem Bundesamt für Gesundheit selten: Auf 100 000 Patienten sterben ein bis zwei Kinder daran, bei den Erwachsenen sind es etwa zwanzig.

Auch Annemarie Metz (Name geändert) aus Kreuzlingen TG liess ihr 3- und ihr 4-jähriges Kind gegen Windpocken impfen. «Sonst müssen sie über eine Woche das Bett hüten und dürfen weder in die Krippe noch in den Kinder­garten», sagt sie.

Ihre Krankenkasse Swica lehnte die Übernahme der Impfkosten von 135 Franken Ende 2015 ab. Die ­Begründung der Kasse: Man halte sich an den Impfplan des Bundesamts. Dort werde die Impfung erst bei ­Kindern ab 11 Jahren oder bei schlechtem Gesundheitszustand empfohlen. 

Metz wechselte per Ja­nuar 2016 die Grundver­sicherung zur Visana und liess ihre Kinder Anfang Jahr erneut impfen. Denn die Impfung erfordert im ­Abstand von vier Wochen zwei Dosen. Diese Impfungen zahlte die Visana. 

Laut Gesetz muss die Grundversicherung die Kosten der Windpockenimpfung dann übernehmen, wenn der «Impfplan 2015» die Massnahme empfiehlt.

Also bei:

  • Kindern von 11 bis 15 Jahren, die die Krankheit noch nicht hinter sich haben,
  • Erwachsenen bis 40 Jahre, wenn sie die Krankheit nicht durchgemacht haben,
  • sowie bei Risikogruppen. Zu diesen heisst es im Impfplan: ­Leidet ein Kind zum Beispiel an schwerer Neurodermitis oder Leukämie, muss die Grundversicherung die Impfung auch zahlen, wenn das Kind unter 11 Jahre alt ist. 

Eine K-Tipp-Umfrage bei zehn Krankenkassen zeigt: Assura, CSS und Helsana übernehmen die Kosten einer Wind­po­cken­impfung bei Kindern ­unter 11 Jahren, sofern sie ein Arzt verordnet hat.

Streng nach Impfplan gehen Atupri, Concordia, EGK, Groupe Mutuel, KPT, Sanitas und Sympany vor. Sie decken die Kosten wie die Swica grundsätzlich nur bei Kindern ab 11 Jahren – oder wenn die Impfung wegen des Gesundheitszustandes des Kindes angezeigt ist.