Ja. Ein Freizügigkeitskonto muss bei einem längeren ­Auslandsaufenthalt oder nach einer endgültigen Auswan­derung nicht aufgelöst werden. Das Geld kann dort grundsätzlich bis zur Pensionierung ­liegen, auch wenn der Konto­inhaber im Ausland lebt. Die parkierte Summe können Sie dann bei Ihrer Rückkehr und dem ­Antritt einer neuen Stelle in der Schweiz in eine allfällige neue Pensionskasse übertragen lassen.