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Gesundheitstipp 05/2010
09.05.2010
Ja. Die Kasse muss das Ziehen der Zähne bezahlen. Eine Krankenkasse muss die Zahnarztbehandlung dann übernehmen, wenn diese wegen einer Operation nötig ist. Und in Ihrem Fall sollen durch das Ziehen der beiden Zähne Komplikationen nach der Herzoperation vermieden werden.
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