Wurden Sie unschuldig in eine Kollision verwickelt, zahlt die Autohaftpflicht-Versicherung des Unfallverursachers Ihren Schaden. So entstehen weder Ihnen noch Ihrem Arbeitgeber irgendwelche Kosten.

Haben Sie den Schaden jedoch selber und erst noch auf grobfahrlässige Art und Weise verursacht, so müssen Sie die finanziellen Folgen selber tragen. Dies ist etwa der Fall, wenn Sie betrunken unterwegs waren oder ein Rotlicht überfahren haben.

Kann man Ihnen aber nur ein leichtes Verschulden vorwerfen, gehen die Unfallkosten in der Regel zu Lasten Ihres Arbeitgebers. Zum Beispiel, wenn Sie auf glatter Strasse ins Rutschen kommen und so ein anderes Auto oder eine Gartenmauer touchieren. Ist im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart, gilt in einem solchen Fall Folgendes:

  • Den Schaden am fremden Wagen oder allenfalls andere Sachschäden zahlt Ihre Autohaftpflicht-Versicherung. Für Ihren Selbstbehalt und den Bonusverlust muss Ihr Arbeitgeber aufkommen.
  • Für den Schaden an Ihrem Auto muss der Arbeitgeber ganz aufkommen, falls Sie keine Vollkasko-Versicherung haben. Haben Sie aber eine, muss der Arbeitgeber auch hier den Selbstbehalt und den Bonusverlust übernehmen.


75 Rappen für ein 35000-Franken-Auto


Nutzt ein Arbeitnehmer sein Privatauto auch geschäftlich, hat er Anspruch auf eine Entschädigung. Diese umfasst unter anderem die öffentlichen Abgaben für das Fahrzeug, die Prämien für die Versicherung sowie einen angemessenen Ersatz für die Abnützung. Der TCS führt Tabellen, mit deren Hilfe man die Kilometerkosten je nach Auto berechnen kann.

Nach diesen Berechnungsansätzen kostet ein Auto beispielsweise 75 Rappen pro Kilometer – unter folgenden Annahmen: Katalogpreis des Autos 35 000 Franken, feste Kosten 6863 Franken, variable Kosten 4434 Franken; 15000 Jahreskilometer.