Ja.
Ihre Krankenkasse zahlt maximal doppelt so viel an Ihren Unfall, wie die Behandlung beim Arzt oder in der allgemeinen Abteilung des Schweizer Spitals gekostet hätte. In Europa genügt diese Deckung in der Regel. Nehmen Sie auf solchen Reisen Ihre «Europäische Krankenversicherungskarte» mit. So müssen Sie Arztbehandlungen im EU-Raum meist nicht mehr sofort bar zahlen. Ausnahme ist ein Selbstbehalt – die Höhe des Betrags hängt vom Ferienland ab.

Das alles gilt allerdings  nicht für aussereuropäische Destinationen wie Afrika, Australien, Japan, die Karibik oder Nordamerika. Patienten, die nur eine Grundversicherung haben, riskieren, einen grossen Teil der Behandlungskosten selber zahlen zu müssen. Daher sollten Reisende entweder eine Zusatzversicherung oder eine Reiseversicherung mit Heilungskosten abschliessen.