Ja. Sie müssen den Zahlungsbefehl entgegennehmen. Ihr Mann oder Sie als Stellvertreterin können dann aber innert zehn Tagen beim Betreibungsamt Rechtsvorschlag erheben. Damit gilt die Forderung als bestritten. Es entstehen Ihnen keine Kosten. Den Zahlungsbefehl zahlt der Absender der Rechnung.