Nein. Die Unfallversicherung muss für einen Zahnschaden zahlen, wenn Sie auf einen harten Gegenstand im Nahrungsmittel gebissen haben. Voraussetzung: Sie mussten beim Essen des Nahrungsmittels nicht damit rechnen, dass es eine solche Zutat enthält. In ­Ihrem Fall ist klar: Ein ­Knochensplitter gehört nicht in eine Wurst; bei ­einem Knorpelstück wäre das allenfalls anders.

In solchen Fällen wichtig: Bewahren Sie den Knochensplitter auf – er ist ein wichtiges Beweisstück, falls die Versicherung die Übernahme des Schadens ab­lehnen sollte.