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Gesundheitstipp 02/2008
18.02.2008
Nein. Ihre ehemalige Lebensgefährtin darf die Entscheidung alleine fällen, weil sie das alleinige Sorgerecht hat. Sie haben nur ein Recht auf Information, Anhörung und Auskünfte. Das heisst: Die Mutter Ihres Sohnes muss Sie zwar über die bevorstehende Zahnbehandlung informieren und Ihre Meinung dazu anhören. Sie dürfen sich auch beim Zahnarzt über das Zahnproblem Ihres Kindes informieren – doch mitentscheiden dürfen Sie nicht.
Was Sie hingegen müssen: Sich an den Kosten der Behandlung beteiligen. Eine grössere Zahnbehandlung ist mit Alimenten nicht abgegolten. Sobald ausserordentliche Aufwendungen nötig sind, muss sich der Vater finanziell daran beteiligen – zusätzlich zu den Alimenten. Das können medizinische Behandlungen sein, aber auch zusätzliche Ausbildungskosten.
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