1 Haben Angestellte ab dem ­Antritt der Stelle bei Krankheit Anspruch auf Lohn? 

Nein, erst wenn das Arbeitsverhältnis drei Monate gedauert hat. Oder wenn es von vorneherein begrenzt auf eine län­gere Zeit eingegangen wurde – also beispielsweise befristet auf ein Jahr. 

2 Muss der Betrieb bei Krankheit den vollen Lohn bezahlen?

Ja, aber nur für eine bestimmte Zeit. Im ersten Jahr beträgt die gesetzliche Lohnzahlungspflicht in der ganzen Schweiz drei Wochen. Danach je nach Dienstjahr und Arbeitsort länger: Massgebend ist die Zürcher, Berner oder Basler Skala. Beim zuständigen Arbeitsgericht erfährt man, welche Skala angewendet wird. 

3 Was gilt, wenn der Arbeits­vertrag eine Taggeldversicherung vorsieht?

Dann ergeben sich die Ansprüche der Angestellten bei Krankheit aus dieser Versicherung. Sie geht dem ­Gesetz immer vor, wenn sie für die Angestellten günstiger ist. 

4 Wie lange zahlt eine Krankentaggeld-Versicherung?

Das hängt von der jeweiligen Ver­sicherung ab. Meist aber während maximal 730 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 900 Tagen. Die Höhe des Taggelds liegt in der Regel bei 80 Prozent.

5 Was gilt, wenn die Krankentaggeld-Versicherung erst ab dem zweiten Monat der Krankheit zahlt?

Dann muss der Arbeitgeber in dieser Wartefrist mindestens 80 Prozent des Lohns zahlen. Karenzfristen von mehr als zwei Tagen dürfen in der Regel nicht auf die Angestellten ­überwälzt werden. 

6 Erhalten auch Angestellte mit Stundenlohn bei Krankheit den Lohn?

Ja. Falls sie unregelmässig arbeiten, wird der Lohn bei Krankheit in der Regel nach dem Durchschnittslohn der letzten zwölf Monate berechnet.

7 Muss der Arbeitgeber die ­Taggelder vorschiessen, wenn sich die Versicherung Zeit lässt?

Nur ausnahmsweise, bei einer finan­ziellen Notlage des Angestellten. Sie können ihre Taggelder ­direkt von der Versicherung an­fordern. 

8 Muss der Arbeitgeber die ­Differenz zwischen dem ­Krankentaggeld und dem vollen Lohn bezahlen?

Nein. Dazu ist der Betrieb nur ­verpflichtet, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde.

9 Hat ein Angestellter auch ­Anspruch auf Lohn oder das Taggeld, wenn er in den Ferien ­erkrankt?

Nur wenn eine «Ferienunfähigkeit» vorliegt. Das ist bei leichteren und kurzen Erkrankungen praktisch nie der Fall. In ernsthaften Fällen sollte man sich die Krankheit am Ferienort ärztlich bestätigen lassen. 

10 Kann der Betrieb den 13. Monatslohn kürzen, wenn ­Krankentaggelder ausgezahlt ­wurden?

Ja. Das Taggeld wird inklusive 13. Monatslohn berechnet. Damit erhalten erkrankte Angestellte Taggelder ­inklusive Anteil 13. Monatslohn.