1 Gibt es in der Schweiz einen ­Mindestlohn?

Das Gesetz kennt keinen Mindestlohn. Es gibt aber Ausnahmen: Gesamtarbeitsver­träge können Mindestlöhne festlegen. Wenn sie allgemeinverbindlich sind, gelten sie für eine ganze Branche. Auch Normalarbeitsverträge von Bund, Kantonen und Gemeinden können Mindestlöhne vorschreiben.

2 Was gilt, wenn der Arbeitsvertrag nur mündlich abgeschlossen und kein fester Lohn abgemacht wurde?

Dann ist der branchen- und ortsübliche Lohn geschuldet. Das heisst laut Bundes­gericht: Geschuldet ist ein Lohn, der im selben Betrieb, in der gleichen Branche, am gleichen Ort unter Berücksichtigung der Ausbildung und Fähigkeit des Angestellten bezahlt wird.

3 Haben Angestellte Anspruch auf ­einen Vorschuss, wenn sie knapp bei Kasse sind? 

Ja. Aber nur dann, wenn sie sich in einer ­finanziellen Notlage befinden. Und nur auf so viel, wie sie im betreffenden Monat schon gearbeitet haben. 

4 Wann ist die Lohnzahlung fällig?

Ende Monat, sofern im Vertrag nichts ­anderes steht und im Betrieb nichts anderes ­üblich ist.

5 Gilt das auch für die Provision?

Ja. Ausnahme: Die Abwicklung des Geschäfts, für das die Provision geschuldet ist, dauert länger als ein halbes Jahr. Dann kann im Vertrag ein anderer Zahlungstermin für die Provision verabredet werden.

6 Bis wann muss eine Gewinn­beteiligung ausgezahlt werden?

Laut Gesetz, sobald der Betrag feststeht, spätestens sechs Monate nach Ende des ­Geschäftsjahrs. Vertraglich kann aber ein anderer Termin festgelegt werden. Zur Kontrolle der Gewinnbeteiligung können Angestellte Einsicht in die für die Prüfung ­erforderlichen Unterlagen verlangen, ­insbesondere in die Erfolgsrechnung. Falls nötig, ist dem Arbeitnehmer oder einem Sachverständigen ein tieferer Einblick in die Buchhaltung des Betriebs zu geben.

7 Wann muss der 13. Monatslohn ­aus­gezahlt werden?

Das Gesetz kennt keinen 13. Monatslohn. Anspruch darauf haben Angestellte nur, wenn der Arbeitsvertrag oder der Gesamtarbeitsvertrag ihn vorsieht. Ist im Vertrag nicht festgelegt, wann er ausgezahlt wird, ist er Ende Jahr geschuldet.

8 Muss der Betrieb den vollen Lohn ­zahlen, obwohl zu wenig Arbeit ­vorhanden ist und die Angestellten früher nach Hause dürfen?

Ja. Geschuldet ist der vereinbarte Lohn. Die Angestellten müssen die nicht gearbeiteten Stunden ohne entsprechende vertragliche Abmachung auch nicht nachholen.

9 Wie geht man vor, wenn der Lohn nicht rechtzeitig überwiesen wird?

Zweckmässig ist eine eingeschriebene ­Mahnung an den Arbeitgeber, worin man ihn mit einer kurzen Frist zur Zahlung auffordert. Läuft die Frist ungenutzt ab, sollte man nochmals mahnen und androhen, dass die Arbeit bei ausbleibender Zahlung niedergelegt wird. Bleibt der Lohn dann immer noch aus, darf man die Arbeit verweigern. Sie muss erst wieder aufgenommen werden, wenn der Lohn überwiesen ist.

10 Wie viele Jahre rückwirkend kann man ausstehenden Lohn fordern?

Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre. Sie beginnt am Tag, an dem die Zahlung hätte erfolgen sollen. Die Verjährung kann man unterbrechen mit einer Betreibung oder ­einer Klage beim Gericht.