Zahlen Sie nur so viel, wie im Kostenvoranschlag vereinbart wurde. Senden Sie die Rechnung an den Zahnarzt zurück. Begründen Sie in einem Begleitbrief Ihre Teilzahlung damit, dass er ohne Rücksprache und ohne Ihr Einverständnis vom vereinbarten Maximaltarif abgewichen ist. Der Zahnarzt hätte Sie über allfälligen unvorhergesehenen zusätzlichen Aufwand und die damit verbundenen Kosten aufklären müssen.