Ja. Massgebend für die Prämien der Krankenkasse ist grundsätzlich der offizielle Wohnsitz, wo Sie die Schriften deponiert haben - bei Ihnen also der Wohnort im Appenzellischen. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie die Wochenenden auch effektiv auf dem Land verbringen, dass Sie also Ihre Schriften nicht nur pro forma dort belassen haben, um Prämien zu sparen.
Sie haben unter diesen Voraussetzungen Anspruch auf Rückerstattung, weil Ihnen die Kasse die falschen und zu hohen Prämien verrechnet hat.

Ein solcher Anspruch ist spätestens ein Jahr nachdem die versicherte Person den Irrtum bemerkt hat, zu stellen, und er gilt rückwirkend für fünf Jahre.

Bei Ihnen ist der Fall klar, weil die Kasse über Ihre Wohnverhältnisse korrekt informiert war. Anders sähe es aus, wenn Sie es beispielsweise unterlassen hätten, einen Wohnortswechsel zu melden, und aus diesem Grund zu viel gezahlt hätten. Ob in diesem Fall die Kasse die zu viel bezahlte Prämie zurückerstatten müsste, ist gerichtlich nicht geklärt. Allenfalls verhält sich die Kasse kulant - es lohnt sich also auf jeden Fall nachzufragen.

(st)