Ja – unter der Voraussetzung, dass der Arzt eine Zusatzausbildung in Komplementärmedizin hat. Die Grundversicherung ­ver­gütet dann nebst der Akupunktur ­folgende Methoden: Traditionelle chine­sische ­Medizin, klassische Homö­opathie, anthro­posophische Medizin und Phyto­therapie.