Nein. Hat der Arzt aber Zweifel an der Fahreignung eines Patienten, kann er eine Meldung ans Strassenverkehrsamt machen. Er ist in diesem Fall vom Arzt­geheimnis entbunden. Das Strassenverkehrsamt ordnet dann eine Untersuchung der Fahreignung an und entzieht der betroffenen Person in der Regel vor­sorglich den Fahrausweis. Wenn klar ist, dass die ­Fahreignung nicht mehr vorhanden ist, verzichten die Behörden möglicherweise sogar auf eine verkehrsmedizinische Unter­suchung.