Nein. Wer seine Stelle verliert und nicht sofort eine neue antritt, bleibt nach Ende des Arbeitsverhältnisses noch maximal 31 Tage gegen Freizeitunfälle versichert. Erwerbslose sind bei der Suva obligatorisch gegen Unfälle versichert, sofern sie bei der Arbeitslosenversicherung angemeldet sind und die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosentaggeld erfüllen.