Ja. Die Kasse muss von Ihren Taggeldern Sozialversicherungsbeiträge abziehen. Dazu zählen AHV, IV und EO, Pensionskasse (nur Risikoteil) sowie die Unfallversicherung. Als Arbeits­loser sind Sie bei der Suva obligatorisch gegen Unfall versichert. Wenn Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit einen Unfall haben, zahlt die Suva die Arzt- und Spitalkosten sowie Taggeld ab dem dritten Tag nach dem Unfall. Dieses entspricht der Entschädigung durch die Arbeitslosenversicherung nach allen Abzügen.