Ja. Zwar gilt: Erkrankt ein Angestellter, darf der Arbeitgeber ihm eine Zeitlang nicht kündigen. Die Ausnahme: Dieser Kündigungs­schutz kommt nicht zum Tragen, wenn jemand nicht generell arbeitsunfähig ist, sondern nur an seinem aktuellen Arbeitsplatz. Dies ist bei Ihnen der Fall, weil die Arbeitsunfähigkeit allein mit dem Konflikt in diesem Betrieb zusammenhängt.