Nein. Solange Sie in der Schweiz Ihren Wohnsitz behalten, bleiben Sie bei Ihrer Kasse versichert und müssen Prämien für die Grundversicherung zahlen – auch bei einem längeren Auslandaufenthalt. Ein Unterbruch für diese Zeit ist nicht möglich. So sind Sie auch versichert, falls Sie in den Ferien erkranken. Die Grund­versicherung übernimmt Arzt- und Spitalleistungen im Ausland bis zum doppelten Betrag, den die Kassen dafür in der Schweiz vergüten müssen.