Ja. Sie bleiben weiterhin bei Ihrer Kasse versichert, weil Sie erst nach der Pensionierung nach Österreich auswandern und somit dort keinen Anspruch auf eine Altersrente haben. Dies gilt für alle EU- oder EFTA-Staaten, sofern jemand in diesen Ländern keine Rente bezieht. Es gibt aber Ausnahmen: So können sich etwa Rentner mit Wohnsitz in Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Portugal oder Spanien innert dreier Monate seit der Abreise von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien lassen. Infos dazu gibts auf www.kvg.org.