Ja. Ärzte unterstehen zwar grundsätzlich dem Arztgeheimnis. Laut dem Strassen­verkehrsgesetz ist es ihnen aber ausdrücklich erlaubt, Personen dem Strassenverkehrsamt zu melden, die sie  wegen einer körper­lichen oder psychischen Krankheit, wegen eines Gebrechens oder einer Sucht als fahruntauglich einschätzen. Falls Ihr Arzt eine solche Meldung macht, müssen Sie sich anschliessend einer Untersuchung unter­ziehen.