Ja. Ärzte, Spitäler und Laboratorien sind gesetzlich verpflichtet, Testergebnisse zu übertragbaren Kran­k­heiten wie Covid-19 dem Kantonsarzt und teils auch dem Bundesamt für Gesundheit zu melden. Die getestete Person muss dazu keine ­Erlaubnis geben. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Befund positiv oder ­negativ ausfiel. Die Laboratorien müssen ihn innert zwei Stunden telefonisch dem Kantonsarzt und dem Bundesamt melden – samt den wichtigsten Personalien des Getesteten.