Nein. Der Vertrauensarzt untersteht dem Arzt­geheimnis. Er darf dem ­Betrieb nur allgemein mit­teilen, ob Sie für die Stelle aus ärztlicher Sicht geeignet sind. Zur Weitergabe von detaillierteren medizinischen Informationen oder Unterlagen braucht er Ihr ausdrückliches Einverständnis.