Nein. Sie können vom Arzt verlangen, dass er die Rechnung auch Ihnen schickt. Denn Sie sind Auftrag­ge­ber. Er ist Ihnen gegenüber rechenschaftspflichtig. Und Sie sollten überprüfen können, ob die Rechnung stimmt. Das liegt auch im Interesse Ihrer Kasse. Das Spital schickt die Rechnung nach einer stationären Behandlung direkt an die ­Kasse. Aber es ist verpflichtet, Ihnen eine Kopie zu senden. Sie sollten auch diese prüfen und allfällige Differenzen der Kasse melden.