Ja. Es ist üblich, dass Arbeitgeber und Angestellte die Prämien der Krankentaggeldversicherung je hälftig zahlen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, darf Ihr Arbeitgeber die ­Änderung frühestens auf den nächstmöglichen Kündigungstermin vor­nehmen. Das heisst: Er kann das Arbeitsverhältnis mit Ihnen kündigen und Ihnen zugleich einen neuen Vertrag mit den neuen Bedingungen anbieten.