Ja. Krankenkassen dürfen den gegen eine Betreibung erhobenen Rechtsvorschlag selber aufheben, wenn es die obligatorische Grundversicherung betrifft. Gegen die Verfügung können Sie bei Ihrer Kasse eine Einsprache machen. Weist sie die Einsprache ab, können Sie beim kantonalen Versicherungsgericht Beschwerde erheben.