Ja. Ein Arzt darf selbst entscheiden, welche Patienten er behandeln will. Er ist aber verpflichtet, Notfälle zu versorgen. Anders bei den öffentlichen Spitälern: Sie sind verpflichtet, die Bevölkerung im entsprechenden Kanton zu behandeln. Bei Patienten aus einem anderen Kanton besteht aber grundsätzlich auch nur in Notfällen eine Auf­nahmepflicht.