Nein. Zwar übernimmt die Unfallversicherung nach einem Unfall bei Verletzten zusätzlich zu den Kosten der ärztlichen Behandlung Sachschäden. Allerdings zahlt die Versicherung nur, wenn die beschädigte ­Sache zur Unterstützung eines Körperteils oder einer Körperfunktion dient – also zum Beispiel eine Brille oder ein Hörapparat. Das ist bei einem Handy jedoch nicht der Fall.