Ja. Wer bei einem Antrag für eine Zusatzversicherung Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgemäss beantwortet hat, riskiert, dass die Krankenkasse vom Vertrag zurücktritt, wenn sie davon erfährt. Die Versicherung kann später auch erbrachte Leistungen zurückfordern. Voraussetzung für einen Rücktritt vom Vertrag und eine Leistungsverweigerung ist allerdings immer, dass der Antragsteller etwas Erhebliches nicht oder falsch angab, obwohl die Fragen im Formular klar waren.