Ja, soweit Sie dazu in der Lage sind. Denn Ehepaare müssen gemeinsam für den ehelichen Unterhalt aufkommen. Dazu zählen auch die Kosten eines Aufenthalts im Pflegeheim. Die Tatsache, dass Sie und Ihr Mann gerichtlich getrennt sind, ändert daran nichts. Die eheliche Beistands­pflicht endet erst bei einer allfälligen Scheidung.