Ja. Die Versicherungsbedingungen der Assura sehen vor, dass Versicherte mit dem Hausarztmodell stets zuerst ihren Hausarzt konsultieren müssen. Aus­nahmen sind Not­fälle und Sprechstunden beim Augen- oder Frauenarzt. Überweist der Hausarzt den Patienten an einen Spezialisten, muss er einen Überweisungsschein ausfüllen, der dann der Rechnung des Spezialarztes beigelegt werden muss. Werden diese Regeln missachtet, müssen Sie den ­Spezialisten selber zahlen. Solche Versicherungs­bedingungen zum Hausarztmodell sind zulässig.