Ja. Die meisten Pensionskassen er­setzen die Invalidenrenten bei Errei­chen des gesetzlichen Pensionsalters durch Altersrenten. Die überwie­gende Zahl der Invalidenrenten der zweiten Säule basiert auf dem vor Eintritt der Invalidität versicherten Lohn. Die Altersrente hingegen be­ruht auf dem angesparten Alterska­pital. Aus diesem Grund kann sie tie­fer ausfallen als die Invalidenrente.