Nein. Wer das AHV-Alter erreicht, kann zwar den Rentenbezug um ein bis fünf Jahre aufschieben und erhält so eine höhere Rente. Das gilt aber nicht für IV-Rentner. Sobald Sie das AHV-Alter erreichen, wird Ihre IV-Rente durch die AHV-Rente abgelöst. Auch die Hilflosenentschädigung erhalten Sie dann von der AHV. Gut zu wissen: Ihre Altersrente wird mindestens so hoch sein wie Ihre heutige IV-Rente. Auch die Hilflosenentschädigung der AHV wird gleich hoch sein.