Nein. Seit Januar dieses Jah­res ist diese Frist nur noch in ganz bestimmten Fällen erstreckbar. Zum Beispiel dann, wenn jemand schwer verletzt im Spital liegt – je­doch nicht, wenn jemand aus psychischen Gründen nicht in der Lage ist, innert 30 Tagen Stellung zu neh­men.