Ja. Eine fristlose Entlassung ist dann zulässig, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer fundamental gestört ist. Nach einer Tätlichkeit gegenüber einem Mitarbeiter muss der Arbeit­geber diesen schützen. Die fristlose Kündigung ist daher rechtens. Davor schützt Sie Ihre Krankheit nicht: Angestellte, die krankheits- oder unfallbedingt vollständig oder zum Teil arbeits­unfähig sind, geniessen zwar eine Zeitlang Schutz vor einer ordentlichen Kündigung. Eine fris­tlose Entlassung ist aber jederzeit möglich.