Ja. Angestellte dürfen ihre Stelle kündigen, auch wenn sie krank sind. Umgekehrt gilt das nicht: Der Betrieb darf kranken Angestellten während einer bestimmten Zeit nicht kündigen, sofern die Probezeit abgelaufen ist. Die Dauer dieses Kündigungsschutzes ist abhängig von der Anzahl Dienstjahre der Angestellten.