Nein. Angestellte im ersten Dienstjahr, die mehr als drei Monate beim gleichen Arbeitgeber angestellt sind, haben im Krankheitsfall während dreier Wochen den Lohn zugut, ab dem zweiten Dienstjahr für eine angemessene längere Zeit. Gemäss Berner Skala steht  kranken Angestellten im zweiten Dienstjahr maximal ein Monatslohn zu. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung wird innerhalb eines Dienstjahres berechnet und beginnt im folgenden Jahr von Neuem. Ihr Betrieb muss Ihnen somit auch im zweiten Dienstjahr noch einen Monat lang den Lohn weiterzahlen.