Ja. Arbeitgeber müssen den Lohn im Krankheitsfall während mindestens drei Wochen weiterzahlen – abhängig vom Dienstalter und der jeweiligen kantonalen Gerichtspraxis. In Bern ist dies in der «Berner Skala» geregelt. Danach haben Angestellte im zehnten Dienstjahr bei Krankheit Anspruch auf bis zu vier Monate Lohn. Mehr muss der Betrieb nicht zahlen. Wichtig: Der Lohn­anspruch bei Krankheit beginnt im folgenden Dienstjahr wieder von neuem.