Nein. Bei unregelmässigem Arbeitspensum muss der Arbeitgeber Ihren durchschnittlichen Lohn über eine gewisse Zeit berücksichtigen. Der Lohn bei Krankheit ergibt sich etwa aus Ihrem Durchschnittslohn der letzten drei Mo­nate. Bei sehr unregelmäs­siger Tätigkeit sollte in der Berechnung der Durchschnittslohn des ganzen letzten Jahres berücksichtigt werden.