Nein. Die Grundversicherung beteiligt sich nur an den Kosten für Transporte mit Ambulanzfahrzeugen. Ausgenommen sind Rotkreuz- oder Taxifahrten, falls der Gesundheitszustand des Patienten eine Fahrt mit dem ÖV oder dem Privatauto nicht zulässt. Achtung: Bei medizinisch nötigen Transportkosten übernimmt die Grundversicherung nur 50 Prozent pro Fall, maximal aber 500 Franken pro Kalenderjahr.