Ja. Die Krankenkassen erheben die Fran­chise für jedes Kalenderjahr. Massgeblich ist nicht der Zeitpunkt, in dem der Arzt eine Behandlung v­erordnet hat, sondern das jeweilige Behandlungsdatum. Das bedeutet: Dauert die Behandlung beim Physiotherapeuten über den Jahreswechsel hinaus, müssen Sie sich die Franchise zweimal anrechnen lassen.