Nein. Sie werden nach der Geburt Ihres Kindes weiterhin 80 Prozent Ihres normalen Lohns erhalten. Wegen der Kurzarbeitsentschädigung erhalten Sie nicht weniger Mutterschaftsgeld. Während der Kurzarbeit müssen auch die Sozial­versicherungsbeiträge wie bis anhin in vollem Umfang gezahlt werden.