Ja. Wer einen giftigen mit einem ungiftigen Stoff verwechselt und diesen isst, ­erleidet rechtlich gesehen einen Unfall. Deshalb übernimmt die Unfallversicherung Ihres Betriebs Ihre Behandlungskosten. Für Sie hat das den Vorteil, dass Sie sich nicht mit Franchise und Selbstbehalt an den Kosten beteiligen müssen.