Nein. Angestellte, die im Kanton Zürich bei Privaten hauswirtschaftliche Arbeiten aus­führen, haben einen Anspruch auf eine Krankentaggeldversicherung. Diese Versicherung muss im Krankheitsfall ab dem 31. Tag der Abwesenheit bis zu 720 Tage lang 80 Prozent des Lohns zahlen. Wenn Ihr Arbeitgeber keine solche Versicherung abschliessen will, muss er Ihnen im Krankheitsfall so viel be­zahlen, wie eine Versicherung übernehmen würde.