Nein. Gekauft ist gekauft. Es gibt vom ­Gesetz her grundsätzlich keine Möglichkeit, einen gekauften Artikel bei Nichtgefallen zurückzugeben. Ausnahme: Die Ware ist mangelhaft. Das ist hier nicht der Fall – die Matratze ist nur für Ihren Rücken nicht ­geeignet.

Hat Ihnen der Verkäufer im Kaufvertrag kein Rückgaberecht zugesichert, sind Sie deshalb auf sein freiwilliges Entgegen­kommen angewiesen.