Möglicherweise. Beim Einkaufen im Laden muss man nicht damit rechnen, dass der Boden glitschig ist. Ist dies trotzdem der Fall, sollte das Geschäft mit einem gut sichtbaren Schild auf die Rutschgefahr hinweisen. Falls in Ihrem Fall ein solches Schild fehlte, muss der Laden­betreiber für den Schaden aufkommen.